GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

Die Früchte Ihrer Kreativität und Ihrer Investition sollen sicher sein.

Für viele Forscher und Entwickler in erfolgreichen Unternehmen ein Ärgernis, und doch vom Gesetz her erlaubt: In Deutschland gilt - wie in zahlreichen anderen Ländern auch - das Prinzip der Nachahmungsfreiheit. Das bedeutet: Neue Produkte, Verfahren, Marken, Rezepte etc. dürfen imitiert werden, ohne dass die eigentlichen Urheber den Plagiator dafür belangen können. Ausnahme: Ihre Neuentwicklungen sind durch Schutzrechte abgesichert. In diesem Bereich stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung und fundiertem anwaltlichen Wissen zur Verfügung.

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