GEBRAUCHSMUSTER
Vorteilhafter Schutz, der schon nach wenigen Wochen greift.
Im Vergleich zum Patent stellt das Gebrauchsmuster ein technisches Schutzrecht dar, das Ihnen Ihre Rechte an Ihrer Neuentwicklung wesentlich schneller sichert. Dieses so genannte „kleine Patent" wird in den meisten Fällen schon wenige Wochen nach dem Anmeldetag eingetragen. Als Erfinder und/oder Auswerter Ihrer technischen Neuentwicklung haben Sie deshalb schnell und nachhaltig die Gewähr, dass Ihnen kein anderer Ihre Rechte streitig machen kann. Wir beraten und begleiten Sie in allen anfallenden Fragen und den optimalen Verfahrensschritten. Als Ihr juristischer Vertreter setzen wir uns ein, um Ihnen alle Rechte für Vertrieb, Marketing und wirtschaftliche Verwertung zu sichern - etwa in Form von Lizenzen.
| |