ARBEITNEHMERFINDERRECHT


Im Einsatz für vernünftigen, juristisch wasserdichten Interessensausgleich.

Juristisch betrachtet handelt es sich bei einer Arbeitnehmererfindung um eine schutzfähige Erfindung, die ein Beschäftigter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses und seiner Dienstpflicht geschaffen hat. Im dafür relevanten Rechtsgebiet, dem sogenannten Arbeitnehmererfinderrecht, wird darüber hinaus aber auch der Umgang mit schöpferischen Leistungen geregelt, die Arbeitnehmer etwa in Form technischer Verbesserungsvorschläge in das Unternehmen einbringen. Diese dienen der Verbesserung der Leistungsfähigkeit  betrieblicher Prozesse, sind aber in aller Regel weder patentierbar noch im sonstigen Sinne schutzrechtsfähig. Als Spezialisten auf diesem Gebiet beraten und betreuen wir Sie, um einen einvernehmlichen und rechtlich gültigen Interessensausgleich für Sie zu finden.

 

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